Unser Unterricht

MUSIKSCHULE DER STADT MURAU FÜR ELEMENTARE, MITTLERE UND HÖHERE MUSIKERZIEHUNG MIT ÖFFENTLICHKEITSRECHT


Um das Öffentlichkeitsrecht verliehen zu bekommen, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt werden:
Die Gemeinden und das Land finanzieren ca. 75% der Schulkosten, nicht zuletzt deshalb werden auch Leistungskontrollen in Form von Übertrittsprüfungen und musiktheoretischen Prüfungen verlangt. Auch die Schülerzahl pro Lehrkraft ist geregelt, sowie der Besuch von zusätzlichen Unterrichtsfächern (Theorieunterricht, Ensemblestunden u.a.).

Dem Unterricht liegt ein fester Lehrplan zugrunde; wir stellen Zeugnisse aus; alle LehrerInnen haben eine Konservatoriums- oder Universitätsausbildung abgeschlossen; wir unterliegen dem Steir. Musikschulstatut.


In diesem Statut sind viele wichtige Dinge genau geregelt:

Die Gemeinden und das Land finanzieren über 80% der Schulkosten, nicht zuletzt deshalb werden auch Leistungskontrollen in Form von Übertrittsprüfungen verlangt. Auch die Schülerzahl pro Lehrkraft ist geregelt, sowie der Besuch von zusätzlichen Unterrichtsfächern (Theorieunterricht, Ensemblestunden u.a.).

Musikschulstatut Steiermark, (859 KB)

Mit dem Musikschuljahresbeitrag sind die Unterrichtskosten abgedeckt (hinzu kommt lediglich eine einmalige Einschreibgebühr von € 4,-- pro Schuljahr). 

Für den Theorieunterricht und diverse Ensemblestunden oder Ergänzungsfächer ist nicht zusätzlich zu bezahlen.


Eine Unterrichtsstunde dauert 50 Minuten. In den ersten drei bis vier Jahren werden bis 3 SchülerInnen pro Stunde unterrichtet (Elementarstufe und Unterstufe). In der Mittel- und Oberstufe werden maximal zwei SchülerInnen in einer Stunde unterrichtet. Ob SchülerInnen zu dritt, zu zweit oder alleine in einer Stunde Unterricht erhalten, hängt von der Leistung der SchülerInnen ab. Zusätzlich zum Hauptfachunterricht ist ein Ergänzungsfach zu absolvieren (Ensemble, Theorie,....).


Schulfreie Zeiten: In der Musikschule gilt dieselbe Feiertags- und Ferienregelung wie in den Pflicht- und höheren Schulen. Ausgenommen sind die "schulautonomen Tage" - diese werden in der Musikschule Murau für Prüfungen und interne Weiterbildungen verwendet und fallen daher nur bedingt mit Pflichtschulfenstertagen zusammen. Die Lehrkräfte der Musikschule informieren Sie rechtzeitig über schulfreie Tage.

Im Jahresbeitrag sind folgende Entfallstage bereits berücksichtigt und werden nicht nachgeholt:

  • 5 schulautonome Tage  
  • 1 Unterrichtsausfall pro Lehrkraft und Jahr für Seminare und Weiterbildung
  • 2 durchgehende Unterrichtsausfälle durch Verhinderung der Lehrkraft (z.B. durch Krankheit). 
  • Fällt eine Lehrkraft durchgehend 3 Wochen oder länger aus, werden diese zusätzlich ausgefallenen Unterrichtseinheiten nach Abgabe eines Rückerstattungsantrages finanziell ersetzt.
  • Von SchülerInnen verursachte Ausfallstunden können nicht nachgeholt werden, es ergeben sich in vielen Fällen jedoch immer wieder Möglichkeiten für Zusatzunterricht.

Alle hier angeführten Punkte (und noch viele mehr) sind in der Schulordnung und am Informationsblatt zu finden (siehe "Download"). Wir bitten Sie, diese Schriftstücke sorgfältig zu studieren. Wenn 860 SchülerInnen, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und 30 Lehrkräfte zusammenarbeiten, kann es bezüglich Musikunterricht vereinzelt auch Unklarheiten geben. In diesem Fall empfiehlt sich der direkte Weg zur Musikschullehrkraft. Sprechen Sie Sorgen und Probleme an, nur so können wir PädagogInnen uns weiter entwickeln. 


Der Direktor der Musikschule Murau steht für große und kleine Anliegen unter 03532/3530 zur Verfügung.

MS Steiermark
Stadtgemeinde Murau