Musikschulstatut

Das Musikschulstatut beschreibt, welchen Bildungsgang die MusikschülerInnen durchlaufen.

Im Frühjahr 2014 wurde vom MDF Steiermark (MusikschuldirektorInnenfachverband) unter dem Vorsitz von MDir. Mag. Wolfgang Fleischhacker ein neues Statut für alle kommunalen Musikschulen der Steiermark erarbeitet, welches vom Bildungsministerium am 13. August 2014 erlassen wurde.

Rechtliche Grundlagen - Das Organisationsstatut

Fachverband der Direktorinnen und Direktoren kommunaler Musikschulen der Steiermark

 ZVR-Zahl: 477835212 

Organisationsstatut für Musikschulen inder Steiermark 2014


Erlass vom 13.8.2014,BMBF-24.420/0015-III/3a/2014

  • Das Bundesministerium für Bildung und Frauen hat mit Erlass vom 13.8.2014,BMBF-24.420/0015-III/3a/2014, unter Bezugnahme auf § 14 Abs. 2 lit b des Privatschulgesetzes (PrivSchG), BGBl. Nr. 244/1962 idgF, nachstehendes Organisationsstatut für Musikschulen in der Steiermark neu erlassen (Neufassung 2014).

  • Beim Besuch der Elementarphase durch nicht schulpflichtige Kinder und bei der Fortbildung von Erwachsenen handelt es sich um keine schulische Ausbildung gemäß Art. 14 Bundes-Verfassungsgesetz.
  • Schulerhaltende Gemeinden, die ihre iSd § 7 PrivSchG angezeigte Musikschule nach dem vorliegenden Organisationsstatut zu führen beabsichtigen, bedürfen keiner Einzelgenehmigung des Organisationsstatuts mehr. Sie haben jedoch die Anwendung diesesOrganisationsstatuts dem Landesschulrat für Steiermark mitzuteilen.

Unter dem Vorsitz von MDir. Mag. Wolfgang Fleischhacker wurde dieses Statut vom erweiterten Vorstand des MDF Steiermark (Fachverband der Direktorinnenund Direktoren kommunaler Musikschulen der Steiermark) in Kooperation mit dem Landesschulrat für Steiermark und dem Bundesministerium für Bildung und Frauen (BMBF) im Frühjahr 2014 erstellt.


Beraten und beschlossen von der Konferenz der DirektorInnen kommunaler Musikschulen in der Steiermark im April 2014 (Graz/Stmk.)


MDF-Redaktionsteam: Josef Bratl, Wolfgang Fleischhacker, Susanne Greimel, Wolfgang Jud, Meinrad Kaufmann, Michael Koller, Alois Lugitsch, Hannes Moscher, Gunter Schabl, Helmut Traxler, Manfred Uggowitzer.


Für den Landesschulrat Steiermark: Klaus Dorfegger


Lektorat: Wolfgang Fleischhacker, Alois Lugitsch, Gunter Schabl 


Erlassen vom Bundesministerium für Bildung und Frauen (BMBF) am 13. August 2014. 

Erstellungsgrundlagen:

Lehrpläne der KOMU (Konferenz der österreichischen Musikschulwerke), Organisationsstatut für Musikschulen in Steiermark 1998, Organisationsstatut der Musikschulen Mürzzuschlag/Krieglach 1998, Bundesgesetz über das Privatschulwesen 1962 idgF., Steiermärkisches Musiklehrergesetz (MLG) 1991 und 2014.



MS Steiermark
Stadtgemeinde Murau