Schulgeldermäßigung der Musikschule der Stadt Murau

Ziel und Grundsatz der Förderung:
Um Kindern von sozial schwächer gestellten Familien den Besuch der Musikschule Murau zu ermöglichen, gewährt die Stadtgemeinde Murau unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung des Jahresbeitrages. Die Höhe der Ermäßigung ist abhängig vom Bezug der Familienbeihilfe, des Einkommens und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.

Es obliegt Ihnen, sich darüber näher zu informieren und den Antrag (jährlich neu) FRISTGERECHT einzureichen. Wir haben Sie mit der Wieder- bzw. Neuanmeldung schriftlich über diese Möglichkeit in Kenntnis gesetzt sowie mit dem Infoblatt zu Schulbeginn.

ANTRÄGE sind auf unserer Homepage unter DOWNLOAD zu finden bzw. liegen in der Musikschule auf.

ABGABE: persönlich im Sekretariat der Musikschule Murau (MO - FR 08.00 - 12.00 Uhr) oder per Post-Einschreiben an Musikschule Murau, Raffaltplatz 2, 8850 Murau. Bei den Lehrkräften ist die Abgabe von Anträgen NICHT möglich!

Bei Geschwistern benötigen wir für jede/n Schüler/in einen eigenen Antrag.

!!! Einreichfrist-Ende: 17.12.2021 (ANTRAG und ALLE erforderlichen UNTERLAGEN) !!!

Eine ev. Ermäßigung wird NICHT bei der Vorschreibung des Elternbeitrages durch Ihre Wohnsitzgemeinde berücksichtigt, sondern wird im Juli 2022 (nach Erfüllung aller Fördervoraussetzungen) seitens der Stadtgemeinde Murau an Sie ausbezahlt.

... zum Download des Antrages

MS Steiermark
Stadtgemeinde Murau